Erstattung von Auslagen

Eine Teilnahme an Regatten oder auch die Organisation von Events und Trainingslagern bringt neben dem sportlichen Engagement auch finanzielle Aufwendungen mit sich. Wir bieten hier die Erstattung von Auslagen und die Startgeldrückerstattung online an.

Welche Voraussetzungen für die Rückerstattung erfüllt sein müssen, haben wir in diesem FAQ zusammengefasst. Bitte lest dieses vor dem Ausfüllen des Antragsformulars sorgfältig durch.

1. Wer ist für die Startgeldrückerstattung berechtigt?

Kinder und Jugendliche bis zum Ende ihrer schulischen Ausbildung (Abitur oder außerbetriebliche Ausbildung ohne Vergütung) sowie Senioren können eine Rückerstattung beantragen.

2. Welche Kosten werden erstattet?

Kinder und Jugendliche: Erstattung aller verauslagten Startgelder bis zu einem Höchstbetrag von 200 €.
Senioren: Erstattung bis zur Höhe eines jährlichen Mitgliedsbeitrags für ein ordentliches Mitglied (190 €).

3. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Eine Ergebnisliste, die die Teilnahme an der Regatta bestätigt, in der Rolle als Steuermann oder Eigentümer eines Bootes, das unter der Flagge der TSG gestartet oder bei der TSG registriert ist. Die Originalquittung oder der Zahlungsbeleg für das Startgeld.

4. Bis wann muss die Rückerstattung beantragt werden?

Der Antrag auf Erstattung muss bis zum 30. Oktober des laufenden Jahres eingereicht werden.

5. Gibt es eine Altersgrenze für Jugendliche?

Ja, die Erstattung für Jugendliche gilt nur bis zum Ende der schulischen Ausbildung, sei es das Abitur oder eine außerbetriebliche, nicht vergütete Ausbildung.

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